ARAG-Experten: Selbstständige können sich im Krankheitsfall finanziell absichern: Und plötzlich krank ohne Geld

Experten der ARAG erläutern, wie sich Selbstständige im Krankheitsfall finanziell absichern können.

Selbstständige können entweder eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen oder sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern. Bild: Michael Schwarzenberger/Pixabay
Selbstständige können entweder eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen oder sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern. Bild: Michael Schwarzenberger/Pixabay
Daniela Sawary-Kohnen
Arbeitsrecht

Wer selbstständig tätig ist, für den ist krank sein zumeist ein unangenehmes Thema. Während Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten hauptberuflich Selbstständige finanziell keinen Ausgleich, wenn sie nicht eigenständig vorgesorgt haben. Selbstständige können sich laut den ARAG-Experten entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

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Seite 16 | Rubrik MANAGEMENT