ARAG-Experten: Selbstständige können sich im Krankheitsfall finanziell absichern: Und plötzlich krank ohne Geld

Experten der ARAG erläutern, wie sich Selbstständige im Krankheitsfall finanziell absichern können.

Selbstständige können entweder eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen oder sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern. Bild: Michael Schwarzenberger/Pixabay
Selbstständige können entweder eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen oder sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern. Bild: Michael Schwarzenberger/Pixabay
Daniela Sawary-Kohnen
Arbeitsrecht

Wer selbstständig tätig ist, für den ist krank sein zumeist ein unangenehmes Thema. Während Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten hauptberuflich Selbstständige finanziell keinen Ausgleich, wenn sie nicht eigenständig vorgesorgt haben. Selbstständige können sich laut den ARAG-Experten entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel ARAG-Experten: Selbstständige können sich im Krankheitsfall finanziell absichern: Und plötzlich krank ohne Geld
Seite 16 | Rubrik MANAGEMENT