SG Stuttgart: Entzug der Fahrerlaubnis kann Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen: Sperrzeit für Arbeitslosengeld

Nach Entzug der Fahrerlaubnis kann ein Fahrer im Falle einer Kündigung nicht sofort mit dem Erhalt des Arbeitslosengelds rechnen.

Symbolbild Fachartikel Transport
Daniela Sawary-Kohnen
Arbeitsrecht

Wird einem Berufskraftfahrer wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen und kündigt der Arbeitgeber daraufhin das Arbeitsverhältnis, kann beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit wegen versicherungswidrigen Verhaltens in Kraft treten. Das hatte das Sozialgericht (SG) Stuttgart am 30. September 2019 entschieden (AZ: S 3 AL 6956/18).

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Seite 16 | Rubrik MANAGEMENT