Robert-Koch-Institut: RKI informiert über Risikogebiete im Ausland - Quarantäne für Transportmitarbeiter nach Rückkehr aus Corona-Risikogebieten

Wenn Transportmitarbeiter sich 
aus privaten Gründen in ein Corona-Risikogebiet begeben, sollten sie sich vor Reiseantritt über 
mögliche arbeitsrechtliche Folgen informieren.

Die Coronapandemie wurde für die Lieferketten internationaler Unternehmen zum Problem. Bild: peterschreiber.media/AdobeStock
Die Coronapandemie wurde für die Lieferketten internationaler Unternehmen zum Problem. Bild: peterschreiber.media/AdobeStock
Redaktion (allg.)
Arbeitsrecht

Mitarbeiter, die sich entschieden haben, in ein Risikogebiet zu reisen, müssen sich nach ihrer Rückkehr in Quarantäne begeben. Als Risikogebiet eingestuft wird ein Land, wenn in diesem innerhalb von sieben Kalendertagen mehr als 50 zusätzlich infizierte Personen je 100.000 Einwohner registriert werden. Der Zeitraum der Quarantäne, die die Fachleute auch als „Aussonderung“ bezeichnen, kann bis zu zehn Kalendertage betragen. Über die Risikogebiete im Ausland informiert das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI).

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Robert-Koch-Institut: RKI informiert über Risikogebiete im Ausland - Quarantäne für Transportmitarbeiter nach Rückkehr aus Corona-Risikogebieten
Seite 8 | Rubrik MANAGEMENT