Ein Produzent von Fahrzeugteilen geriet mit seinem Betriebsrat darüber in Streit, ob ein Mitbestimmungsrecht bestünde, wenn es um die Frage gehe, den Mobilfunkgebrauch zu untersagen. Dies dann, wenn es in den Unternehmensbereichen Wareneingang, Produktion und im Versandbereich zu Arbeitsunterbrechungen komme.
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