Freizeit oder Fahrzeit?

Die Bahnfahrten, die Teil der Tätigkeit von Speditionsmitarbeitern sind, gelten als Arbeitszeit.
<p>Wenn die Bahnfahrt fester Bestandteil der Arbeit, ist es auch Arbeitszeit.</p> Bild: Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger
<p>Wenn die Bahnfahrt fester Bestandteil der Arbeit, ist es auch Arbeitszeit.</p> Bild: Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger
Christine Harttmann
Arbeitsrecht

Reisezeiten mit der Bahn, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen anfallen, sind Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg geurteilt (Az. 3 A 146/22 vom 2. Mai 2023). Geklagt hatte ein Speditionsunternehmen, das neue und gebrauchte Nutzfahrzeuge – darunter auch Sattelzugmaschinen – überführt. Die Arbeitnehmer fahren mit Taxi und Bahn zum jeweiligen Abholort, übernehmen das Fahrzeug und bringen es zum Zielort. Von dort reisen sie mit der Bahn zurück zu ihrem Wohnort.

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Artikel Freizeit oder Fahrzeit?
Seite 20 | Rubrik MANAGEMENT