EuGH-Urteil: EU-Unternehmen müssen Arbeitszeiten lückenlos erfassen - Az. C-55/18: Erfassung der Arbeitszeit

Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen alle Unternehmen in der Europäischen Union die Arbeitszeit ihrer Angestellten bald lückenlos erfassen.

Symbolbild Fachartikel Transport
Daniela Sawary-Kohnen
Arbeitsrecht

Unternehmen in der Europäischen Union müssen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten, Arbeiter und Außendienstmitarbeiter komplett erfassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14.5.2019 entschieden (EuGH, Az. C-55/18). Demnach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

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Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT