Arbeitgeber will Vertretung der Schwerbehinderten auflösen

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Christine Harttmann

Die Schwerbehindertenvertretung in einem Unternehmen besteht fort, auch wenn die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb unter fünf sinkt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil. Geklagt hatte die Schwerbehindertenvertretung eines Kölner Unternehmens. Weil die Zahl der schwerbehinderten Menschen im Betrieb auf vier Beschäftigte gesunken war, wollte der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung auflösen. Dagegen klagte die Schwerbehindertenvertretung. Das Amt der Schwerbehindertenvertretung sei nicht vorzeitig beendet, lautete schließlich das Urteil.

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Seite 6 | Rubrik MANAGEMENT