Aktuelles Urteil: Scanner-Nutzung während der Fahrt

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Ein Paketdienstfahrer wurde von Beamten beobachtet, wie er während der Fahrt einen Paketscanner benutzte. Für dieses Verhalten verurteile das Amtsgericht Detmold den Fahrer, ein Bußgeld von 120 Euro zu zahlen. Gegen dieses Urteil legte der KEP-Fahrer eine Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) in Hamm ein. Dieses Rechtsmittel verschaffte dem Fahrer nicht den erhofften Erfolg, denn das OLG teilte die Auffassung des Erstgerichts (Az. 4 RBs 345/20). Ein Scanner sei ein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung, was der Fahrer während der Fahrt nicht hätte in die Hand nehmen dürfen, so das OLG.

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Artikel Aktuelles Urteil: Scanner-Nutzung während der Fahrt
Seite 16 | Rubrik MANAGEMENT