Aktuelles Urteil: Rangelei mit Polizei kein Arbeitsunfall

 Bild: Archiv
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Redaktion (allg.)

Der Lkw-Fahrer eines Logistikunternehmens geriet im April 2019 in eine Verkehrskontrolle. Dabei stellte die Polizei fest, dass der Führerschein des Fahrers bereits im Mai 2018 beschlagnahmt worden war. Die Beamten untersagten daher die Weiterfahrt und forderten den Lkw-Fahrer auf, sein Fahrzeug zu verschließen. Der Lkw-Fahrer kam dieser Aufforderung nach. Er weigerte sich jedoch, den Polizeibeamten den Fahrzeugschlüssel auszuhändigen.

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Artikel Aktuelles Urteil: Rangelei mit Polizei kein Arbeitsunfall
Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT