Logistik-AGB 2019: DSLV empfiehlt Ausweitung des Geschäftsportfolios für Transportunternehmer: Haftung bei erweiterter Angebotspalette

Laut einer Empfehlung des Deutschen Speditions- und Logistikverbands sollten Mitgliedsunternehmen die Logistik-AGB 2019 anwenden. Der Grund ist die Haftungsfrage bei Schäden, die bei speditionsunüblichen Dienstleistungen entstanden sind.

Spediteure sollten vertraglich die Logistik-AGB 2019 anwenden, wenn sie ihre Dienstleistungen erweitern und einem Kunden anbieten. Bild: C. Harttmann
Spediteure sollten vertraglich die Logistik-AGB 2019 anwenden, wenn sie ihre Dienstleistungen erweitern und einem Kunden anbieten. Bild: C. Harttmann
Redaktion (allg.)
AGB

Viele Transportunternehmer fokussieren sich nicht mehr nur auf das klassische Transportgeschäft von A nach B, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie haben ihre Angebotspalette breiter aufgestellt, was Betriebswirtschaftler als Ausweitung des Geschäftsportfolios bezeichnen.

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT