Zahlreiche Lkw-Fahrer im Fernverkehr verbringen ihre tägliche Ruhezeit auf einem Liegeplatz in ihrem Fahrerhaus oder in einer Dachschlafkabine. Damit die Pause sicher und erholsam wird, müssen die Fahrerhäuser den Anforderungen des Arbeitsschutzes genügen. Maßgeblich ist die Regel 114-006 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie beschreibt Anforderungen aus Sicht des Arbeitsschutzes hinsichtlich Bau, Ausrüstung und Betrieb. In der kürzlich aktualisierten Regel werden folgende Anforderungen genannt:
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