Gute Nacht!

Die DGUV Regel 114-006 fasst den aktuellen Stand für Bau, Ausrüstung und Betrieb von Fahrerhäusern mit Liegeplätzen sowie Dachschlafkabinen im Fahrzeug zusammen. Unter Federführung der BG Verkehr wurde die Regel gründlich überarbeitet. Neues gibt es unter anderem zum Thema Standklimaanlage.
Für Liegeflächen gibt es genaue Vorschriften. Bild: BG Verkehr
Für Liegeflächen gibt es genaue Vorschriften. Bild: BG Verkehr
Nadine Bradl
Ruhezeit

Zahlreiche Lkw-Fahrer im Fernverkehr verbringen ihre tägliche Ruhezeit auf einem Liegeplatz in ihrem Fahrerhaus oder in einer Dachschlafkabine. Damit die Pause sicher und erholsam wird, müssen die Fahrerhäuser den Anforderungen des Arbeitsschutzes genügen. Maßgeblich ist die Regel 114-006 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie beschreibt Anforderungen aus Sicht des Arbeitsschutzes hinsichtlich Bau, Ausrüstung und Betrieb. In der kürzlich aktualisierten Regel werden folgende Anforderungen genannt:

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Artikel Gute Nacht!
Seite 20 | Rubrik LENK- UND RUHEZEITEN