Oft ist den Parteien im Schadensfall, der aufgrund einer mangelhaften Ladungssicherung zurückzuführen ist, nicht klar, wer für die Folgen einzugestehen hat. Umso wichtiger ist es, dass die involvierten Parteien klare Spielregeln darüber treffen, wer, was, vor und während eines Gütertransports zu tun hat. Grundsätzlich hat der Warenabsender die Pflicht, dem Transportunternehmer die Ware auf dem Lkw zu verladen. Dabei hat der Fahrer darauf zu achten, dass die zulässigen Achslasten vom Verladepersonal eingehalten werden.
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