Kühlmaschinen: Neue Kennzeichnungspflichten & Dichtigkeitskontrollen nach EU-Verordnung 517/2014
Mit dem Jahresbeginn ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten. Damit ändern sich die Kennzeichnungspflichten. Dichtigkeitskontrollen werden auf Geräte mit weniger als drei Kilogramm fluorierte Treibhausgase ausgeweitet.
Seit Jahresanfang müssen die Betreiber von Kühlmaschinen neue Kennzeichnungspflichten beachten. Der Nachweis einer Dichtigkeitsprüfung ist jetzt auch für Anlagen mit weniger als drei Kilogramm fluorierte Treibhausgase geboten. Darauf weisen die deutschen Thermo King-Dienstleister hin. Grundlage der neuen Regelungen ist die EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase, die sogenannte „F-Gase-Verordnung“.
Neue Angaben
„Laut Umweltbundesamt müssen ab dem 1. Januar 2017 Dichtheitskontrollen auch an Kühlmaschinen mit weniger als drei Kilogramm fluorierten Treibhausgasen im Kältekreislauf durchgeführt werden“, erläutert Katrin Koch, Sprecherin der deutschen Thermo King-Dienstleister. „Zudem müssen die Angaben der Füllmengen in den Kälteanlagen ab 2017 sowohl in Kilogramm als auch in CO2-Äquivalenten erfolgen.“
Bereits seit 2015 gelten auf Basis der F-Gase-Verordnung verschärfte Bedingungen: Mobile Kälteanlagen mit Füllmengen ab fünf Tonnen CO2-Äquivalent müssen regelmäßig einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Zudem soll bei Leckagen die Reparatur unverzüglich erfolgen und der Kühlfahrzeugbetreiber ist verpflichtet, für jede seiner Transportkälteanlagen ein sogenanntes „Logbuch für fluorierte Treibhausgase“ zu führen.
Langfristig bedeutsam ist vor allem, dass von dem herkömmlichen Kältemittel „R404A“ sukzessive weniger auf dem Markt verfügbar sein wird. „Als Alternative zu R404A bieten wir bereits seit Anfang 2015 das umweltfreundlichere Kältemittel R452A an“, ergänzte Koch.
Hintergrund der F-Gase-Verordnung ist, dass sich die EU das Ziel gesetzt hat, die Emission fluorierter Treibhausgase zu minimieren. Die jetzt in Kraft getretene gesetzliche Regelung soll das herkömmliche Kältemittel R404A schrittweise aus dem Markt drängen. Ab 1. Januar 2020 untersagt sie die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP-Wert von 2.500 oder mehr (GWP steht für Global Warming Potential, engl. für Treibhausgaspotenzial). Bis 1. Januar 2030 gilt eine Ausnahme für die Verwendung von aufgearbeiteten oder recycelten fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP-Wert von 2.500 oder mehr.
Die Kältemittel-Alternative R452A hat einen GWP-Wert, der im Vergleich zu den heute eingesetzten Kältemitteln wie R404 nur etwa halb so hoch ist.
CO2-Äquivalent zählt
Wer R404A zunächst noch weiterverwendet, muss mobile Kälteanlagen regelmäßig auf ihre Dichtheit prüfen lassen. Die Dichtheitskontrollen richten sich grundsätzlich nach den CO2-Äquivalenten: Die Kontrollen haben in der Klasse von 5 bis 50 Tonnen CO2-Äquivalente alle zwölf Monate zu erfolgen, in der Klasse von 50 bis 500 Tonnen alle sechs Monate und in der Klasse ab 500 Tonnen alle drei Monate.
Entscheidend für die Klassifizierung ist der GWP-Wert, der die Klimaschädlichkeit von Kältemitteln in Relation zum Referenzstoff CO2 ausdrückt: So entspricht Beispielsweise ein Kilogramm R404A, das einen GWP-Wert von 3.920 aufweist, etwa 3,9 Tonnen CO2-Äquivalenten.
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