BDO-Gutachten: Keine Lohnsteuer für Pakete-Empfang am Arbeitsplatz durch Pakadoo: Steuerfreie Win-win-Situation

Mit dem Service von Pakadoo haben Unternehmen die Möglichkeit, das Aufkommen von privaten Sendungen im Unternehmen effizient zu steuern.

Viele Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit, sich private Sendungen an den Arbeitsplatz zustellen zu lassen. Bild: Pakadoo
Viele Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit, sich private Sendungen an den Arbeitsplatz zustellen zu lassen. Bild: Pakadoo
Torsten Buchholz
Paketzustellung

Arbeitgeber, die es ihren Mitarbeitern ermöglichen, private Sendungen am Arbeitsplatz zu empfangen, müssen hierfür keine zusätzliche Lohnsteuer abziehen. Das ergibt ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO im Auftrag von Pakadoo. Begründet wird die Einschätzung damit, dass die Arbeitgeber den Empfang der Pakete am Arbeitsplatz überwiegend aus Eigeninteresse anbieten, beispielsweise um betriebsinterne Abläufe zu verbessern oder um die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

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Seite 23 | Rubrik KEP-DIENSTE