D.A.S. Leistungsservice: GPS-Ortung von Dienstwagen nur mit Zustimmung der Mitarbeiter erlaubt: GPS-Überwachung von Firmenwagen
Unternehmen sind verpflichtet, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz gegenüber ihren Kunden und gegenüber ihren Mitarbeitern anzuwenden. Demnach dürfen Dienstfahrzeuge laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), lediglich per GPS geortet werden, wenn dies für den Betriebszweck erforderlich ist oder die Beschäftigten dem wirksam zugestimmt haben.
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