D.A.S. Leistungsservice: GPS-Ortung von Dienstwagen nur mit Zustimmung der Mitarbeiter erlaubt: GPS-Überwachung von Firmenwagen

Dienstwagen dürfen laut einem Gerichtsurteil lediglich für erforderliche Betriebszwecke oder mit Zustimmung der Mitarbeiter geortet werden.

Dienstfahrzeuge dürfen laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg nicht ohne weiteres vom Arbeitgeber per GPS geortet werden. Bild: MAN
Dienstfahrzeuge dürfen laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg nicht ohne weiteres vom Arbeitgeber per GPS geortet werden. Bild: MAN
Daniela Sawary-Kohnen
DSgvo

Unternehmen sind verpflichtet, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz gegenüber ihren Kunden und gegenüber ihren Mitarbeitern anzuwenden. Demnach dürfen Dienstfahrzeuge laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), lediglich per GPS geortet werden, wenn dies für den Betriebszweck erforderlich ist oder die Beschäftigten dem wirksam zugestimmt haben.

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Seite 12 | Rubrik FLOTTEN-MANAGEMENT