Kein Recht auf Brückentage: D.A.S. Leistungsservice-Expertin erklärt, wie Urlaubstage genutzt werden müssen: In den Kurzurlaub

Arbeitgeber müssen Brückentage nicht immer gewähren.

Symbolbild Fachartikel Transport
Daniela Sawary-Kohnen
Arbeitsrecht

Christi Himmelfahrt, Fronleichnam und Maria Himmelfahrt: In den nächsten Wochen und Monaten stehen noch einige Feiertage an. Laut der Rechtsexpertin Michaela Rassat vom D.A.S. Leistungsservice gibt es allerdings kein Recht auf Brückentage. Wer an diesen Tagen frei haben möchte, müsse Urlaub nehmen.

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Seite 12 | Rubrik FLOTTEN-MANAGEMENT