Heckunterfahrschutz nach EU-Richtlinie UN/ECE-R 58 ÄS 03: Tödliche Unfälle reduzieren
Die Einführung des neuen Heckunterfahrschutzes von Krone basiert auf der Änderung der EU-Richtlinie UN/ECE-R 58 ÄS 03, die zum 1. September 2021 europaweit für alle Nutzfahrzeughersteller in Kraft tritt. Der Hintergrund ist die deutsche Grundlagenstudie für Unfallforschung GIDAS (German In-Depth Accident Study), laut der 60 Prozent aller Heckauffahrunfälle „Pkw auf Lkw/Trailer“ tödlich enden. Um den neuen Anforderungen zu entsprechen, hat Krone eine neue Heckunterfahrschutz-Generation entwickelt.
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