Neue Bremsprüfstandsrichtlinie: Ab Januar 2020 nur noch HU auf richtlinienkonformen Prüfständen: Austausch dringend erforderlich

Zum 1. Januar 2020 tritt die Bremsprüfstandsrichtlinie 2011 in vollem Umfang in Kraft. Ab dann sind Hauptuntersuchungen nur noch auf richtlinienkonformen Prüfständen zulässig.

Die neuen Bremsprüfstände müssen rechtzeitig geliefert, montiert und kalibriert werden. Bild: MAHA
Die neuen Bremsprüfstände müssen rechtzeitig geliefert, montiert und kalibriert werden. Bild: MAHA
Torsten Buchholz
HU-Werkstätten

Ab Januar 2020 verschärft der Gesetzgeber mit Inkrafttreten der Bremsprüfstandsrichtlinie die Vorschriften für die periodische Fahrzeuguntersuchung. Nur Werkstätten und Prüfstellen, deren Prüfequipment zuvor erneuert oder richtlinienkonform umgerüstet wurde, dürfen ab diesem Zeitpunkt noch Hauptuntersuchungen (HU) in ihrem Betrieb anbieten.

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Seite 23 | Rubrik ACHSEN UND BREMSEN